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Home 9 CORESTATE Ad-Hoc-Mitteilungen 9 21. November 2017 | Corestate Capital Holding S.A.: CORESTATE begibt EUR 150 Mio. Wandelanleihe mit EUR 50 Mio. Erhöhungsoption

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Pressemitteilung 

21.11.2017

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Corestate Capital Holding S.A.: CORESTATE begibt EUR 150 Mio. Wandelanleihe mit EUR 50 Mio. Erhöhungsoption

Luxemburg, 21. November 2017 – Der Vorstand der CORESTATE Capital Holding S.A. („CORESTATE„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Angebot (das „Angebot„) nicht nachrangiger unbesicherter Wandelschuldverschreibungen fällig 2022 mit einem anfänglichen Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 150 Mio. (die „Schuldverschreibungen„) zu platzieren. CORESTATE ist berechtigt, das Gesamtemissionsvolumen um bis zu EUR 50 Mio. zu erhöhen, so dass das maximale Emissionsvolumen damit bis zu EUR 200 Mio. betragen kann. Die Schuldverschreibungen können in Stammaktien in dematerialisierter Form der CORESTATE umgewandelt werden (die „Aktien“). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich ein Rating von BB+ entsprechend dem langfristigen Unternehmensrating der CORESTATE erhalten und haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Sie werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und zurückgezahlt, sofern nicht bereits zuvor umgewandelt oder zurückgekauft und entwertet. Die Schuldverschreibungen werden mit einem Kupon zwischen 1.00% und 1.750% per annum angeboten, zahlbar nachträglich zweimal jährlich, sowie einer Wandlungsprämie von 25 – 30% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien im XETRA-Handel zwischen Beginn und Preisfestsetzung des Angebots angeboten. Die Preisfestsetzung des Angebots wird voraussichtlich heute nach Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens erfolgen, und die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) findet voraussichtlich am oder um den 28. November 2017 statt.

CORESTATE ist berechtigt, die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 19. Dezember 2020, wenn der Preis je Aktie 130 % des dann maßgeblichen Wandlungspreises über einen bestimmten Zeitraum entspricht oder übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen weiterhin ausstehen.

CORESTATE beabsichtigt, die Schuldverschreibungen spätestens zwei Wochen nach Valuta des Angebots zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen zu lassen. CORESTATE hat einer Sperrfrist von 90 Tagen nach Valuta des Angebots zugestimmt.

Die Schuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten unter Bezugnahme auf Regulation S nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in der geltenden Fassung (das „US-Wertpapiergesetz„) sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Italiens, Japans und anderer Rechtsordnungen platziert, in denen das Angebot oder die Veräußerung der Schuldverschreibungen nach anwendbarem Recht unzulässig wäre.

IR Kontakt
Mitteilende Person:
Alexander Groschke (Executive Director Investor Relations)
T: +49 69 3535630-106 / M: +49 162 2087670
alexander.groschke@corestate-capital.com

PR Kontakt
Tom Zeller
T: +49 69 264867715 / M: +49 176 10430063
tz@feldhoff-cie.de

Über CORESTATE Capital Holding S.A.
CORESTATE Capital Holding S.A. (CORESTATE) ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von ca. EUR 22 Mrd*. Als eine voll integrierte Immobilien-Plattform bietet CORESTATE seinen Kunden fundierte Expertise in den Bereichen Investment- und Fonds Management sowie Immobilien-Management Services aus einer Hand. Das Unternehmen ist international als angesehener Geschäftspartner für institutionelle Investoren sowie vermögende Privatanleger tätig. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und verfügt über 41 weitere Büros unter anderen in Frankfurt, London, Madrid, Singapur und Zürich. CORESTATE beschäftigt über 530 Mitarbeiter und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert. Weitere Informationen finden Sie unter www.corestate-capital.com.
*Ende des Jahres 2017

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Ad-Hoc-Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen unserer Unternehmensleitung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in veröffentlichten Berichten beschrieben haben. Diese Berichte stehen auf unserer Webseite ir.corestate-capital.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollten keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss.

Die Verteilung dieser Pressemitteilung und das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.

Diese Pressemitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das „Wertpapiergesetz„) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein „maßgeblicher Mitgliedstaat“), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Prospektrichtlinie handelt („Qualifizierte Anleger„). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff „Prospektrichtlinie“ die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU).

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als „Order“ bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Die Wandelschuldverschreibungen dürfen innerhalb des EWR weder an Kleinanleger weder angeboten, verkauft oder anderwärtig verfügbar gemacht werden. Kleinanleger im Sinne dieser Bestimmung meint jede Person die (i) ein Kleinanleger im Sinne des Art. 4 (1) lit. 11 der Richtlinie 2014/65/EU („MIFID II„) oder (ii) ein Konsument im Sinne der Richtlinie 2002/92/EC („IMD„), der nicht als professioneller Anleger im Sinne des Art 4(1) lit. 10 MIFID II zu qualifizieren ist oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ist.