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09.05.2018 | NFON AG: NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest

09.05.2018

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NFON AG: NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest

NFON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
NFON AG: NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest

09.05.2018 / 09:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 (1) MAR

NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest

München, 09. Mai 2018 – Der Vorstand der NFON AG („die Gesellschaft“ und zusammen mit den Tochtergesellschaften „NFON“ oder das „Unternehmen“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die exakte Anzahl neuer Aktien festgelegt, die im Rahmen des Börsengangs („IPO“) platziert werden. Demnach werden Investoren 4.166.666 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag aus einer IPO‐Kapitalerhöhung gegen Bareinlage angeboten. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 09. Mai 2018 ins Handelsregister eingetragen. Der Angebotspreis für die Aktien wird im Laufe des heutigen Tages durch die Gesellschaft und die verkaufenden Aktionäre in Abstimmungen mit den Konsortialbanken festgelegt.

Der Wertpapierprospekt vom 24. April 2018 mit Nachtrag vom 7. Mai 2018 bezüglich des öffentlichen Angebots und der Zulassung zum Handel von Aktien der NFON AG steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.nfon.com zur Verfügung.

Mitteilende Person
NFON AG
Sabina Prüser
+49 89 45300 134
sabina.prueser@nfon.com

Ansprechpartner
CNC Communications & Network Consulting AG
Knut Engelmann
+49 174 234 2808
knut.engelmann@cnc-communications.com

NFON AG
Thorsten Wehner
+49 89 45300 121
thorsten.wehner@nfon.com

Über die NFON AG
Die NFON AG mit Headquarter in München ist der einzige paneuropäische Cloud PBX Anbieter und zählt über 15.000 Unternehmen in 13 europäischen Ländern zu seinen Kunden. NFON, die Telefonanlage aus der Cloud, bietet über 150 Funktionen sowie eine nahtlose Integration von Premium Solutions. Mit unseren intuitiven Kommunikationslösungen ermöglichen wir Europas Unternehmen, jeden Tag ein wenig besser zu werden. NFON ist die neue Freiheit der Business-Kommunikation. http://www.nfon.com/

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Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgeführt und die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre, dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an U.S. Personen bestimmt.

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Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot wird ausschließlich durch und auf Basis des Wertpapierprospektes in der durch den Nachtrag Nr. 1 ergänzten Fassung erfolgen. Der Wertpapierprospekt und der Nachtrag Nr. 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, sowie im Internet auf der Website der Gesellschaft (https://ir.nfon.com) kostenfrei erhältlich sein. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospektes sowie des Nachtrags Nr. 1 erfolgen.