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29. Februar 2016 | KPS AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

29.02.2016

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KPS AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

 

Montag, 29. Februar 2016

Aufsichtsrat und Vorstand der KPS AG haben heute beschlossen, der Hauptversammlung am 15. April 2016 vorzuschlagen, zusätzlich zu einer Dividendenzahlung von 30 Cent je Aktie, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Ausgabe von sog. „Gratisaktien“ zu beschließen. Dabei soll durch die Umwandlung von Kapitalrücklagen das Grundkapital der Gesellschaft erhöht werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll jeder KPS-Aktionär für zehn (10) bestehende Aktien zusätzlich eine (1) neue Aktie erhalten. Eine Einlage seitens der Aktionäre ist dabei nicht zu leisten (Gratisaktien).

Im Falle der Zustimmung durch die Hauptversammlung der KPS AG wird die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 3.401.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien durchgeführt. Diese Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals der Gesellschaft, es findet lediglich eine Umschichtung innerhalb der Komponenten des Eigenkapitals statt. Insgesamt wird sich das Grundkapital auf dann 37.412.100 Euro, eingeteilt in 37.412.100 Stückaktien, erhöhen. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Oktober 2015 gewinnbezugsberechtigt.

Um das für die beabsichtigte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgesehene glatte Ausgabeverhältnis von 10:1 zu ermöglichen, hat der Vorstand der KPS AG ebenfalls heute auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. März 2015 beschlossen, sieben (7) erworbene eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen. Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung von 34.011.007,00 Euro um 7,00 Euro auf 34.011.000,00 Euro. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie bleibt mit 1,00 Euro unverändert.

Unterföhring, 29. Februar 2016
Der Vorstand

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der KPS AG beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse, der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der Marktentwicklung und der sich veränderten Wettbewerbssituation gehören. Die KPS AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Zwischenmitteilung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.

 

Kontakt:
I. Hoyer, KPS AG München
T +49 89 35631-3310
E-Mail: ir@kps.com