IPO Ad-hoc Mitteilungen

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IPO-Ad-hoc-Mitteilungen – bei IPO-Berichtspflichten im Blick haben

Nachdem die Absicht eines Börsengangs verkündet worden ist, bringt dies für ein Unternehmen während des IPO-Prozesses und nach erfolgreicher Notierung der Aktie an der Börse umfangreiche Veröffentlichungs- und Berichtspflichten mit. Dazu zählt auch die Veröffentlichung sogenannter Ad-hoc Mitteilungen. Grundsätzlich muss ein Unternehmen gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unverzüglich einen internen Sachverhalt veröffentlichen, wenn dieser die Entwicklung des Aktienkurses erheblich beeinflussen könnte. Vorab ist konkret zu klären, ob und wann eine Insiderinformation publizitätspflichtig ist. Hierzu stehen Unternehmen auch in engem Austausch mit ihren Rechtsanwälten.

Publizitätspflicht gemäß der Marktmissbrauchsverordnung

Neben der Veröffentlichung mehrerer Corporate News zum geplanten Börsengang oder zum Start des Emissionsangebots können auch während des IPO-Prozesses ad-hoc-relevante Sachverhalte auftreten, die die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach sich ziehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Platzierungspreis der im Rahmen Ihres Börsengangs angebotenen Aktien auf einen bestimmten Preis festgelegt wird. Neben Aktien sind übrigens sämtliche unter die MAR fallenden Finanzinstrumente von der Ad-hoc-Publizitätspflicht betroffen.

Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Pflichtmitteilungen stets gesetzeskonform und fristgerecht veröffentlichen wollen. Rufen Sie uns an!

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