Ein Beitrag von Ariane Hofstetter, Vorständin, verantwortlich für den Bereich Nachhaltigkeitsberatung.
Noch 2024 galt Nachhaltigkeit als positiv besetzter Begriff – vielversprechend, gesellschaftlich erwünscht, oft Teil der Unternehmens-„DNA“. Inzwischen hat sich die Stimmung deutlich gewandelt: Statt Innovationskraft und Wettbewerbsvorteil dominieren Schlagworte wie Bevormundung, bürokratische Belastung und Wettbewerbshemmnis.
Besonders die aktuellen Debatten rund um neue Omnibus-Vorschläge der EU reagieren auf diesen Trend: Der ursprünglich innovations- und wettbewerbsfördernd gedachte Nachhaltigkeitsrahmen droht durch zusätzliche Pflichten und Dokumentationen ausgehöhlt zu werden.
WAS IST IN SACHEN LIEFERKETTEN NUN IN DEUTSCHLAND PASSIERT?
Vor dem Hintergrund des aktuellen Stimmungswechsels hat die Bundesregierung beschlossen, das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) abzuschwächen. Der Gesetzentwurf befreit Unternehmen künftig von bestimmten Dokumentationspflichten. Diese abgespeckte Variante soll gelten, bis die EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 2027 in nationales Recht umgesetzt ist.
Als Benefit führt die Regierung eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 4,1 (!) Millionen Euro an. Ob diese Zahl trägt, ist mehr als fraglich – zumal sie im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft mit einem Anteil von gerade einmal 0,01 % bezogen auf das deutsche BIP von 2024 kaum ins Gewicht fällt.
DEBATTE MIT SCHEUKLAPPEN? DIE NUTZENPERSPEKTIVE BLEIBT (WIEDER MAL) AUSSEN VOR
Ich habe mich über das Thema mit Prof. Dr. Julia Hartmann (EBS Universität) ausgetauscht. Sie forscht seit Jahren zu Lieferketten und den realen Effekte von Regulierung auf Unternehmen („Real Impact on Firms“): „Wir haben 150 regulierte und etwa 150 nicht regulierte Unternehmen empirisch untersucht und keinen signifikanten Beleg für den vermeintlichen bürokratischen Aufwand gefunden. Der genannte Betrag von 4,1 Millionen Euro ist verschwindend gering und blendet vor allem den Nutzen für die Gesellschaft aus. Die Forschung zeigt eindeutig: Unternehmerisches Engagement in der Lieferkette – ob verpflichtend oder freiwillig – hat spürbar positive Effekte für Menschen und Umwelt.“
Hinzu kommt der Nutzen für die Unternehmen selbst, zum Beispiel in puncto Lieferketten-Resilienz oder Reputationsrisikovermeidung. Auch diesen Nutzen hat Prof. Hartmann im Rahmen der Corona-Pandemie bereits 2022 empirisch belegt und ausgeführt:
„Ein weiteres wissenschaftliches Ergebnis, das für wirtschaftliche Entscheider relevant sein dürfte, ist, dass Unternehmen mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Einkaufsstrategie deutlich besser durch die Pandemie gekommen sind. […] Offensichtlich hatten Investoren den Eindruck, dass diese Unternehmen strategisch in ihrer Lieferkette besser aufgestellt sind, um mit Pandemie-bedingten Problemen in der Lieferkette umzugehen.“ (Über Sinn und Unsinn von Nachhaltigen Lieferketten)
Menschenrechte mit Centbeträgen aufwiegen
4,1 Millionen Euro – verteilt auf die gesamte deutsche Wirtschaft, das ist, als wolle man Menschenrechte mit Centbeträgen aufwiegen. Was dabei am meisten erstaunt ist, dass es in der ursprünglichen Gesetzgebung des LkSG heißt, dass Unternehmen ohne regulatorischen Druck hier blinde Flecken haben können, die ein echtes Reputationsrisiko darstellen können:
„Um eine ausreichende Einhaltung zu gewährleisten, bedarf es eines rechtlich verbindlichen und international anschlussfähigen Sorgfaltsstandards. (…) Dadurch sollen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen gestärkt und gleichzeitig die legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen gewahrt werden.“
Wie real zum Beispiel Reputationsrisiken durch Kinderarbeit sind, zeigt ein Blick auf den Zielerreichungsgrad des SDG-Indikators 8.7 (Kinderarbeit). Trotz sinkender Zahlen liegt das Ziel, bis 2025 jede Form von Kinderarbeit weltweit zu beenden, weiterhin in weiter Ferne, entsprechend regelmäßig tauchen Unternehmen mit dem Vorwurf Kinderarbeit in den Medien auf.
WAS BEDEUTET DAS LANGFRISTIG FÜR UNTERNEHMEN?
Deutschland wartet auch auf Europa: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) als europäisches Pendant zum LkSG wird für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Auf Druck verschiedener wirtschaftsnaher Lobbyorganisationen wurde auch hier die Umsetzung verschoben. Dies ist der aktuelle Stand: Bis Juli 2027 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht übertragen. Ab 26. Juli 2028 greifen die ersten verbindlichen Regeln.
Und auch hier steht eine Verwässerung an: Die EU-Kommission schlägt vor, dass Unternehmen künftig nur noch direkte Zulieferer prüfen müssen (was zunächst einmal dem deutschen Gesetz nahekommt) und dass Due-Diligence-Prüfungen nicht jährlich, sondern alle fünf Jahre durchzuführen sind – was als Zeitraum in unserer dynamisch-schnelllebigen Welt fast willkürlich wirkt.
Damit setzt sich der aktuelle Trend fort: Nachhaltigkeit wird regulatorisch zwar eingefordert, aber gleichzeitig durch politische Kompromisse abgeschwächt. Das ist eine Lose-Lose-Situation: Der Frust über die Bürokratie schwelt weiter, der eigentliche Nutzen gerät in der Debatte aus dem Blick – und die Unsicherheit bei Unternehmen bleibt.
WIE SIE MIT ENTSCHLOSSENEM HANDELN IHR UNTERNEHMEN STÄRKEN KÖNNEN
Für Unternehmen ist die Abschwächung des Lieferkettengesetzes keineswegs Entwarnung. Die Übergangszeit ist die Chance, strategisch vorzuarbeiten.
- Nutzen systematisch analysieren: Faire und resiliente Lieferketten stärken Ihre Positionierung, schützen vor Reputationsrisiken und fungieren als Frühwarnsystem.
- Regulatorische Klarheit schaffen: Prüfen Sie, welche Teile Ihrer Lieferkette heute schon dokumentiert sind und welche Lücken im Hinblick auf die EU-Regulierung bestehen.
- Effizienzpotenziale heben: Standardisieren und digitalisieren Sie Ihre ESG- und Lieferkettenprozesse, um Kosten und Zeitaufwand zu reduzieren.
- Stakeholder einbinden: Entwickeln Sie den in 1 identifizierten Mehrwert gemeinsam mit Investor Relations, Einkauf, Kunden, Banken und anderen Stakeholdern weiter – so gewinnen Sie Akzeptanz und Kapitalmarktrelevanz.
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung am Kapitalmarkt und in der Nachhaltigkeitsberatung unterstützen wir Sie gerne bei einzelnen Schritten in diesem Prozess oder führen Sie ganzheitlich zu einem souveränen und auf Ihren Nutzen fokussierten Ansatz im nachhaltigen Supply Chain Management.
Über cometis
Seit 25 Jahren verbinden wir Kapitalmarktexpertise mit tiefgehender Nachhaltigkeitsanalyse und strukturierten Beratungsansätzen. In über 1.000 Mandaten haben wir gelernt, sowohl langjähriger Partner als auch flexibler Know-how-Booster zu sein. Ob beim Börsengang, in der M&A-Transaktion, bei der (doppelten) Wesentlichkeitsanalyse oder im Spannungsfeld komplexer ESG-Regulatorik: Wir bringen Klarheit in anspruchsvolle Fragestellungen und schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen. Mit unseren Leistungen liefern wir genau das, worauf es Ihnen ankommt– wirtschaftlichen Erfolg, nachhaltige Wirkung und am liebsten natürlich beides zusammen.