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ESG: Ein Thema für alle Unternehmen?

04.09.2020
Sie denken, dass Thema ESG betrifft Sie nicht – Sie sind ja schließlich gar nicht an der Börse? Diese Illusion müssen wir leider zerstören: Denn auch für nicht-gelistete Unternehmen wird ein gutes ESG-Reporting immer relevanter:

ESG: Ein Thema für alle Unternehmen?

Welchen Pflichten unterliegen börsennotierte Unternehmen?

Seit 2017 unterliegen die meisten börsennotierten Unternehmen den Bestimmungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Das CSR-RUG verpflichtet Unternehmen zur Abgabe einer nicht-finanziellen Erklärung, die börsennotiert sind, über 20 Mio. Bilanzsumme haben und mind. 40 Mio. Umsatz generieren, sowie konzernweit mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen. Thematisch müssen sie Stellung beziehen zu den folgenden fünf Themen: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Erklärung kann im Geschäftsbericht abgegeben werden (im Lagebericht oder außerhalb) und/oder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht.

Darüber hinaus erzeugen Investoren in den letzten Jahren zunehmend ESG-Druck: So beispielweise auch der weltweit größte Vermögensverwalter BlackRock, der erst kürzlich 244 Konzerne aufgrund von Klimarisiken abmahnte und bei 53 Unternehmen einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats oder dem ganzen Gremium sogar die Zustimmung verweigerte. Weil die Asset Owner zunehmend nachhaltige Geldanlagen fordern, müssen Unternehmen mehr und mehr ESG-Informationen sammeln und veröffentlichen. Diese Informationen nutzen große Investoren direkt und die kleineren indirekt, indem sie auf ESG-Ratings zurückgreifen, die von spezialisierten ESG-Ratingagenturen erstellt werden. Im schlimmsten Fall können schlechte ESG-Ratings ausschlaggebend sein für Nicht-Investments bzw. zu Desinvestitionen führen.

Auch nicht-börsennotierte Unternehmen können sich nicht länger wegducken

Doch auch für Unternehmen, die nicht an der Börse gelistet sind, gewinnen ESG Themen an Relevanz. So werden größere Unternehmen, die zudem regelmäßig Anleihen emittieren, auch schon von einzelnen ESG-Ratingagenturen bewertet.

Als Teil der Lieferkette anderer Unternehmen unterliegen mittlerweile mehr und mehr Unternehmen Offenlegungspflichten gegenüber ihren Geschäftspartnern. Insbesondere große Unternehmen erwarten von ihren vorgelagerten Lieferketten, dass detaillierte Angaben zu ESG-Themen gemacht werden. Ein Beispiel ist die Angabe von CO2-Emissionen, die bei der Herstellung eines Vorprodukts anfallen. Diese werden von Kundenunternehmen benötigt, um ihrerseits CO2-Scope-3-Emissionen (d.h., Emissionen der vor- und nachgelagerten Lieferkette) angeben zu können. Kann ein Zulieferer die eigenen CO2-Emissionen nicht angeben, kann ihm im schlimmsten Fall der Verlust von Geschäft drohen.

Darüber hinaus nehmen ESG-Themen auch Einfluss auf die Kreditvergabe und Ausgabe von Anleihen. Banken und andere Akteure experimentieren vermehrt mit besseren Finanzierungskonditionen, wenn sie die ESG-Performance eines Unternehmens positiv bewerten. Dazu kommen neue Finanzierungsoptionen wie z.B. sogenannte Green Loans oder Green Bonds. Hierbei handelt es sich um Kredite und Anleihen, deren Emissionserlöse der Finanzierung nachhaltiger Projekte im Unternehmen dienen sollen – zum Beispiel, wenn diese sich eine Solaranlage aufs Fabrikdach setzen wollen oder die Firmenflotte auf Elektroautos umstellen. Unternehmen können bei diesen Finanzierungsoptionen in den Genuss günstigerer Konditionen kommen: bei Green Bonds und Loans wird aufgrund der aktuell hohen Nachfrage typischerweise ein geringerer Spread verlangt.

ESG: Ein Thema für alle Unternehmen

Während nicht-börsennotierte Unternehmen das Thema ESG definitiv nicht ignorieren sollten, müssen börsennotierte Gesellschaften aufpassen, dass sie ihre ESG-Kommunikation nicht ausschließlich an den Kapitalmarkt richten, sondern auch ihre Mitarbeiter und Kunden ansprechen – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.

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