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02. Oktober 2019 | Baumot Group: Update zum aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardware-Nachrüstung in Deutschland

07.10.2019

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Baumot Group: Update zum aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardware-Nachrüstung in Deutschland

  • Daimler E-Klasse hat alle TÜV-Prüfungen bestanden, ABE wird umgehend erwartet
  • Weitere ABE-Anträge für Sprinter für Handwerker- und Lieferverkehr in Vorbereitung
  • Auslieferung erster BNOx-Systeme für VW-Fahrzeuge planmäßig im Oktober erwartet
  • Politische Diskussion zur Erweiterung der Nachrüstung auch für Euro 6 Fahrzeuge gestartet

Königswinter, 02. Oktober 2019 – Die Baumot Group AG (WKN A2G8Y8) informiert über den aktuellen Stand in Sachen Pkw-Hardware-Nachrüstung in Deutschland. Nachdem Baumot Mitte August bereits die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für BNOx-Systeme zur Nachrüstung von über 60 Modellen des VW-Konzerns erhalten hat, wird in den nächsten Tagen die Zulassung für ausgewählte Daimler-Fahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erwartet.

In den vergangenen Wochen hat eine mit dem BNOx-System nachgerüstete Mercedes E-Klasse die notwendigen Tests beim TÜV erfolgreich durchlaufen. Nach der zeitnah erwarteten Zulassung kann Baumot auch Fahrzeuge der entsprechenden Prüffamilie nachrüsten, zu der neben der Mercedes E-Klasse unter anderem die Mercedes C-Klasse und der Mercedes GLK, aber auch die Mercedes A-Klasse und die Mercedes B-Klasse zählen sollen. Auch die Antragsstellung für den Sprinter des Daimler-Konzerns befindet sich aktuell in der technischen Vorbereitung und wird noch dieses Jahr vorgenommen.

Die Auslieferung erster BNOx-Systeme für VW-Fahrzeuge wird planmäßig im Oktober gestartet. Der Absatz der BNOx-Systeme erfolgt über Logistikpartner an qualifizierte Abnehmer. Dies sind autorisierte Werkstätten der Automobilkonzerne, freie Werkstattketten und Flottenbetreiber. Für den Einbau und die fachgerechte Installation des BNOx-Systems in der Fachwerkstatt kalkuliert Baumot einen Aufwand von ca. vier bis fünf Arbeitsstunden. Die Kosten von System und Einbau werden bis zu einer Höhe von EUR 3.000 vom Hersteller übernommen.

Dank der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw haben die Fahrzeughalter keine Einschränkungen im Fall von Fahrverboten zu erwarten. Erst Mitte September hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster etwa den aktuellen Luftreinhalteplan für Köln, der keine Fahrverbote vorsieht, als rechtswidrig erklärt. Da die Stickstoffdioxidwerte (NO2) in Köln den EU-Grenzwert von 40 mg seit Jahren an gleich mehreren Messstationen überschreite, müsse die Stadt ihren Luftreinhalteplan unverzüglich überarbeiten. Der aktuelle Plan sei nicht geeignet, um die Überschreitungen im Stadtgebiet so kurz wie möglich zu halten. Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, damit die Grenzwerte an den vier Messstationen schneller eingehalten werden können.

Darüber hinaus wird nunmehr neben der Nachrüstung von Euro 5 Fahrzeugen auch eine Hardware-Nachrüstung von Euro 6 Fahrzeugen gefordert. Dies würde neben den bereits potenziell betroffenen 6 Mio. Euro 5 Fahrzeugen weitere ca. 2,7 Mio. Euro 6 Fahrzeuge in Deutschland betreffen.