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28. Februar 2018 | Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich

28.02.2018

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Baumot Group AG: Diesel-Fahrverbote sind laut Bundesverwaltungsgericht möglich

 

– Länder zur Nachbesserung der Luftreinhaltepläne angehalten

– Entscheidung über mögliche Fahrverbote als geeignete Maßnahme liegt bei Ländern und Kommunen

– Hamburg führt umgehend erstes Fahrverbot ein. Es drohen weitere Fahrverbote in Großstädten wie Stuttgart, München, Düsseldorf, Köln und Berlin

– Fahrverbote dank BNOx Nachrüstung für Euro-4-, Euro-5- und Euro 6-Diesel-Pkw vermeidbar

– Blaue Plakette für saubere Fahrzeuge weiterhin von Ländern und Kommunen gefordert

Königswinter, 28. Februar 2018 – Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), einer der führenden Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Demnach ist es Ländern und Kommunen in Deutschland jetzt erlaubt, Fahrverbote für Diesel-Pkw zu verhängen, um im Rahmen der Luftreinhaltepläne die Belastung durch Stickoxide (NOx) entsprechend der EU-Grenzwerte zu reduzieren. Die Luftreinhaltepläne müssen dabei geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Überschreitung der seit 2010 geltenden Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Die Leipziger Richter gaben mit ihrem Urteil der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Sie hatte die Landesregierungen in Stuttgart und Düsseldorf darauf verklagt, ihre Luftreinhaltepläne nachzubessern. Nach dem Urteil vom Dienstag können sowohl Länder wie auch Kommunen bei einer Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte Fahrverbote oder ähnliche Maßnahmen beschließen und umsetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erstinstanzlich bereits festgestellt, dass der vom Bundesland Baden-Württemberg vorgelegte Luftreinhalteplan ungenügend sei und entweder um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge oder um eine Hardware Nachrüstung ergänzt werden muss. Ähnlich äußerten sich Verwaltungsgerichte in Hamburg, Düsseldorf und München. Mit dem Entscheid haben die Länder und Kommunen nun eine rechtliche Handhabe, diese Maßnahmen im Luftreinhalteplan zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Leipziger Richter betonten weiter, dass bei Fahrverboten für Diesel-Pkw der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Insoweit sei hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart etwa eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen, die in einer ersten Stufe ab dem 1. September 2018 zunächst Fahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro-4 betrifft. Euro-5-Fahrzeuge dürften dann ab dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Derzeit sind rund vier Millionen Euro-4- sowie rund elf Millionen Euro-5-Diesel-Pkw in Deutschland zugelassen. Weitere zwei Millionen Diesel-Pkw liegen unter der Euro-4 Norm.

Marcus Hausser, Vorstandsvorsitzender der Baumot Group AG, kommentiert: «Nach dem Urteil können Bundesländer und Kommunen nun auch ohne bundesweite Verordnung über den Vollzug von möglichen Fahrverboten entscheiden. Wie diverse Berechnungen und vorinstanzliche Urteile belegen, können Hardware-Nachrüstungen vergleichbare Stickoxidminderungen zu Fahrverboten erzielen. Das heißt, dass Länder und Kommunen beide Maßnahmen nun eigenständig gegeneinander abwägen und beschließen können. Damit sind aus unserer Sicht die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung und Umsetzung der Luftreinhaltepläne um Hardware Nachrüstungen gegeben. Eine Hardware Nachrüstung ist gemäß dem Verwaltungsgericht in Stuttgart auch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.»

Für die Baumot Group erhöht sich aufgrund des Urteils die Chance zur Nachrüstung der betroffenen Euro-4-, und Euro-5-Diesel-Pkw in allen betroffenen Städten und Kommunen. Anstelle der phasenweisen Einführung von Fahrverboten könnte nun eine zeitlich gestaffelte Nachrüstung vorgenommen werden. Damit wäre es möglich, vorerst Euro-4-Diesel-Pkw nachzurüsten und diese damit vor Fahrverboten zu schützen, um in einer zweiten Phase Euro-5-Diesel Pkw nachzurüsten. Erste Nachrüstungen, um Fahrverbote zu vermeiden, wären zum Jahresende möglich. Um saubere (nachgerüstete) Diesel-Pkw von schmutzigen unterscheiden zu können, fordern Länder weiterhin die Einführung einer Blauen Plakette.

Mit dem BNOx System verfügt die Baumot Group über eine technisch überlegene Lösung zur Stickoxidreduktion. Dank der geringen Größe und des modularen Aufbaus ist der BNOx dabei eine kostengünstige Lösung, die in alle gängigen Dieselfahrzeuge eingebaut werden kann. Getestet und belegt wurde die Wirksamkeit des BNOx bereits in mehreren Diesel-Pkw und Stadtbussen. Das seit 2010 entwickelte System wurde 2014 anfänglich für den Einsatz in großen Motoren, z.B. für Busse, Lkw sowie Land- und Baumaschinen auf den Markt gebracht. Anfang 2016 wurde auch der Einsatz im Pkw-Bereich erfolgreich realisiert und ist die ideale Lösung, um für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro-4, Euro-5 und Euro-6 Fahrverbote in vielen deutschen Städten zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link verfügbar: www.BNOx.info.

 

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 – 20 585 5 – 28
Fax: +49 (0)611 – 20 585 5 – 66
E-Mail: krause@cometis.de

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