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ESG: Die Rolle der Unternehmen

09.10.2020

Da nicht nachhaltige Geschäftspraktiken zunehmend in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken, werden ökologische, soziale und Governance-Aspekte für Unternehmen zunehmend wichtiger. Für den langfristigen Erfolg müssen Unternehmen nicht nur finanzielle Resultate erzielen, sondern auch zeigen, dass sie einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Wie lassen sich ESG-Praktiken in Unternehmen integrieren? Wie ist die aktuelle rechtliche Lage? Und was bedeutet das für Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft?

ESG: Die Rolle der Unternehmen

Unternehmen als Motor der Gesellschaft

Unternehmen stehen heute in der Verantwortung mit ihrem Einfluss auf eine nachhaltigere Wirtschaft hinzuwirken. Hierfür sieht der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen vor, die garantieren sollen, dass das Thema ESG in die strategische Ausrichtung und das Geschäftsmodell eines Unternehmens integriert wird. Die Konsequenz: Die Reportpflichten für Unternehmen werden zunehmend umfangreicher und anspruchsvoller. Bereits jetzt fallen viele Unternehmen unter gesetzliche Reportpflichten. Die Pflicht zur Dokumentation soll den Stakeholdern die notwendige Transparenz und ESG-Vergleichbarkeit liefern, damit diese die Aktivitäten von Unternehmen in ESG-Fragen besser nachhvollziehen können. Versäumnisse in der Auskunft führen dagegen zu tiefgreifenden Konsequenzen.

Durch die regelmäßige Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten können Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein hochwertiger Bericht kann zahlreiche Stakeholder nachhaltig vom eigenen Unternehmen überzeugen. Damit dies gelingt, ist es wichtig herauszufinden, welche ESG-Themen für Ihr Unternehmen relevant sind. Je mehr die wesentlichen ESG-Themen mit Daten, Managementsystemen und Fallstudien untermauert werden, desto überzeugender.

Druck auf Unternehmen und Regulatoren

Vielen Stakeholdern ist das noch nicht genug. Internationale NGOs haben Frameworks erstellt, die Reporting-Standards entwickeln, um Druck auf Unternehmen und Regulatoren auszuüben. Diese freiwilligen Rahmenwerke dienen der besseren Strukturierung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen und sollen ESG-Unterschiede vergleichbar sowie Fortschritte besser nachvollziehbar machen. Renommierte Frameworks sind beispielsweise die Sustainable Developement Goals, der UN Global Compact, der Sustainability Accounting Standards Board (SASB), die GRI oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. So nutzen Ratingagenturen die Vorgaben der Frameworks, um Branchengewichtungen für ihre ESG-Ratings vorzunehmen. Staaten wie Schweden verpflichten Unternehmen zur Framework-Nutzung, zum Beispiel nach GRI. Damit wird deutlich: Die Verpflichtung von Unternehmen gegenüber Frameworks hat in den vergangenen Jahren nicht nur an Bedeutung gewonnen, sondern ist eine Frage der Selbstverständlichkeit geworden.

Was muss geprüft werden?

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit über 500 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) müssen CSR-RUG den Lagebericht um eine Nichtfinanzielle Erklärung erweitern. Dazu muss zum einen das Geschäftsmodell des Unternehmens beschrieben werden. Zum anderen bezieht sich die nichtfinanzielle Erklärung zwingend auf fünf Aspekte: ​Umwelt,- Arbeitnehmer- und Sozialbelange die Wahrung der Menschenrechte​ sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung​.

Hier sind Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und -ergebnisses sowie der Lage des Unternehmens und der Auswirkung ihrer Tätigkeit auf die fünf genannten Aspekte notwendig sind. Zum letzten Punkt gehören die Beschreibung der vom Unternehmen verfolgten Konzepte und deren Ergebnisse wie auch die wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit sowie den eigenen Produkten/Dienstleistungen verbunden sind. Weiterhin muss die Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen und die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erläutert werden. Grundsätzlich gilt:„Comply or explain“. Liegt für einen oder mehrere der fünf Aspekte kein Konzept vor, muss dies explizit erwähnt und begründet werden. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stellen zudem die Richtigkeit der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht sicher.

ESG in der Lieferkette

Um im globalen Wettbewerb um Märkte und Investoren bestehen zu können, sind Unternehmen aufgefordert, ihre gesamte Wertschöpfungskette nach ESG-Kriterien zu optimieren.

Denn in der gesellschaftlichen Erwartung umfasst die betriebliche Verantwortung mittlerweile den gesamten Lebenszyklus eines Produktes oder Dienstleistung von der Rohstoffgewinnung bis zur Wiederverwertung und Entsorgung. Emissionsangaben sowie Auskünfte zur Sicherstellung der Menschenrechte werden zunehmend erfragt. Unternehmen haben hier eine entscheidende Rolle inne: Als Kunden können Unternehmen Auskünfte einholen, als Zulieferer Auskünfte erteilen.

Die Pflicht, Informationen zu sammeln und offenzulegen, kann Sie auch dann treffen, wenn Ihr Unternehmen nicht unter das CSR-RUG fällt. So zum Beispiel als Zulieferer für andere, größere Unternehmen. Fallen diese nämlich unter die CSR-Reportingpflichten, müssen sie zumeist auch über ihre CO2-Scopes berichten. Themen wie “Emissionen eingekaufter Güter” fallen z.B. in Scope 3. Mit einer guten ESG-Strategie und einem guten Reporting können Sie möglichen Anfragen zu Produktionsemissionen bestens vorbereitet begegnen.

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