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EU-Taxonomie kommt in Fahrt

16.07.2021

Wiesbaden, 16. Juli 2021. Die Entwicklung der EU-Taxonomie schreitet immer weiter voran – und damit rücken auch die Verpflichtungen aller großen Unternehmen in der EU näher. So verabschiedete die EU jüngst den finalen Entwurf des Delegierten Rechtsakts und erstellte eine detaillierte Übersicht, was überhaupt als taxonomiekonform gilt.

von Michael Diegelmann und Justus Fischer

Das Ziel der EU-Taxonomie ist klar: Asset Manager sollen den Begriff Nachhaltigkeit nur noch dann verwenden, wenn er durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist. Welche Informationen Unternehmen dafür grundsätzlich nachweisen müssen, haben wir bereits erklärt. So sollen sie anhand vorgeschriebener Kriterien belegen, wie viel Prozent ihrer Produkte und Dienstleistungen bestimmte Umweltziele unterstützen – während sie den restlichen nicht schaden dürfen.

Was zu tun ist: Zusatz-Artikel Nr. 8

Die Europäische Kommission hat sich im April bereits auf die delegierte Verordnung zur Taxonomie geeinigt und sie am 04. Juni formell angenommen. Bereits ab nächstem Jahr sollen nun Unternehmen Aussagen dazu treffen, welchen Anteil des Umsatzes sie mit taxonomiekonformen Produkten oder Dienstleistungen erwirtschaften und wie viel Prozent der Investitions- und Betriebsausgaben als nachhaltig klassifiziert werden können. Wie das aussehen soll, hat die EU-Kommission im delegierten Rechtsakt Artikel 8 beschrieben, den nur noch die anderen Legislativorganen der EU endgültig verabschieden müssen.

Gemäß diesem Artikel sind alle Unternehmen zu dieser Angabe verpflichtet, die von der EU geforderten Taxonomie-Kennzahlen offenzulegen, die auch nach der „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) ohnehin ihre nichtfinanziellen Informationen veröffentlichen müssen – d.h. große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern. Nicht-Finanzunternehmen sollen gesonderte Angaben tätigen. Momentan wären 11.600 Unternehmen in der EU betroffen. Im nächsten Jahr müssen sie zu den zwei EU-Klimazielen „Umweltschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ reporten. Die anderen vier Ziele folgen ein Jahr später. Für KMU ist diese Angabe noch freiwillig, doch nicht mehr lange. Die EU will die NFRD überarbeiten, sodass dann über 50.000 Unternehmen zu allen Offenlegungen verpflichtet sein könnten.

Taxonomie-Kompass: Orientierungshilfe für Unternehmen

Um herauszufinden, ob und wie viele der eigenen Dienstleistungen, Produkte und Ausgaben die Ziele überhaupt unterstützen, hat die EU feste Vorgaben entwickelt. Bei all den verschiedenen Produkten, die Unternehmen in Europa herstellen, muss es auch entsprechend viele und individuelle Kriterien geben. Unternehmen aus der Automobilbranche müssen andere Anforderungen erfüllen als Pharmaunternehmen. Eine detaillierte Übersicht, was für bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsgruppen als taxonomiekonform gilt, bietet der neue Taxonomie-Kompass. Er enthält in komprimierter Form Informationen aus den Technical Screening Criteria zu den Klimazielen und wird auch in Zukunft aktualisiert, sobald die Taxonomie erweitert wird.

Bisher sind konkrete Anforderungen erst für die Umweltziele „Umweltschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ vorhanden. Die restlichen Kriterien folgen. Insbesondere berichtspflichtige Unternehmen sollten sich bereits heute möglichst schnell mit den Inhalten und Vorschriften des Taxonomie-Kompasses vertraut machen.

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Michael DiegelmannMichael Diegelmann: Gründer und Geschäftsführer
Michael Diegelmann hat Erfahrungen in über 150 Kommunikationsprojekten (Börsengänge, Investor Relations, ESG, M&A, Krise) gesammelt und ist seit 1997 im Bereich Kapitalmarktkommunikation tätig. Er ist Autor von 16 kapitalmarktrelevanten Buchpublikationen und war vormals Projektleiter bei einem internationalen Beratungsunternehmen und einem Frankfurter Brokerhaus.

 

Justus FischerJustus Fischer: Senior Consultant
Justus Fischer hat Erfahrungen in verschiedenen ESG- und IR-Kommunikationsprojekten gesammelt. Für einen internationalen Technologiekonzern hat er eine crossmediale Content-Marketing-Kampagne koordiniert. Justus studierte Medienwissenschaft, Rhetorik und Literaturwissenschaft an den Universitäten Tübingen, Bielefeld und La Plata (Argentinien).

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