Emittenten aus dem regulierten Markt kennen diese Berichtspflicht nur zu gut. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben, mussten sie bereits ihre Jahresfinanzberichte im European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen. Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) werden dabei maschinenlesbar mit XBRL ausgezeichnet. Die Grundlage dafür bildet die ESEF-Taxonomie, die regelmäßig an die IFRS-Rechnungslegung angepasst wird.
Mit der ESEF-Taxonomie 2025 steht nun ein Update an, das über eine rein technische Aktualisierung hinausgeht. Sie ist erstmals für Konzernabschlüsse des Geschäftsjahres 2026 anzuwenden, die ab Jahresbeginn 2027 veröffentlicht werden. Dabei ist zu beachten: Der Jahrgang „2025“ bezeichnet die Taxonomie-Version, nicht das Berichtsjahr.
Börsennotierte Unternehmen am deutschen Kapitalmarkt sollten vor diesem Hintergrund jetzt drei Entwicklungen im Blick haben:
- Neue ESEF-Taxonomie ist verbindlich
Die rechtliche Grundlage ist bereits in Kraft. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/283, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 18. März 2026, wurde die ESEF-Verordnung geändert und die IFRS Accounting Taxonomy 2025 übernommen. Am 21. April 2026 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die zugehörigen Taxonomie-Dateien sowie eine aktualisierte Conformance Suite veröffentlicht. Ergänzend liegt seit Oktober 2025 ein überarbeitetes ESEF Reporting Manual vor, das als praktische Auslegungshilfe für die Auszeichnung dient.
Für Emittenten bedeutet das: Die Frage lautet nicht mehr, ob umgestellt wird, sondern wie. Zu beachten ist zudem, dass die Taxonomien 2024 und 2025 nicht gemeinsam innerhalb eines einzelnen ESEF-Berichts verwendet werden dürfen. Damit ist eine „Mischanwendung“ ausgeschlossen.
- IFRS 18 im Fokus der neuen Taxonomie
Die zentrale inhaltliche Neuerung ist die erstmalige Abbildung von IFRS 18 („Presentation and Disclosure in Financial Statements“). Der neue Standard ersetzt IAS 1, ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend und kann bereits vorzeitig angewendet werden. Mit der Einführung von IFRS 18 werden die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) geändert und neue Pflichtangaben eingeführt. Dazu gehören die neuen GuV-Kategorien Betrieb, Investition und Finanzierung, denen künftig Erträge und Aufwendungen zugeordnet werden müssen. Ebenso sind Summen und Zwischensummen wie das Betriebsergebnis, das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern sowie der Gewinn bzw. Verlust für die Berichtsperiode darzustellen. Dabei ist zu beachten, dass verwendete „selbstdefinierte“ Zwischensummen im Anhang offenzulegen sind. Darüber hinaus kommen Angaben zu vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen neu hinzu.
Um beide Rechnungslegungswelten abzubilden, enthält die Taxonomie 2025 zwei Einstiegspunkte:
- IAS 1: Unternehmen, die IFRS 18 nicht vorzeitig anwenden, orientieren sich weiterhin an IAS 1. In diesem Fall beschränkt sich der Wechsel im Wesentlichen auf ein technisches Update der Tagging-Grundlage – ohne einen größeren strukturellen Umbruch.
- IFRS 18: Unternehmen, die vorzeitig auf freiwilliger Basis bereits für das Geschäftsjahr 2026 IFRS 18 anwenden, haben eine neu strukturierte Darstellung und zusätzliche verpflichtende Auszeichnungselemente umzusetzen.
Der Einstiegspunkt folgt also direkt aus dem Zeitpunkt der IFRS-18-Erstanwendung. Doch auch wer 2026 noch nach IAS 1 berichtet, sollte sich jetzt vorbereiten: Da IFRS 18 rückwirkend gilt, müssen im Abschluss 2027 auch die Vorjahreszahlen 2026 in der neuen Struktur gezeigt werden.
- Regulatorische Stabilität schafft Planungssicherheit
Für 2026 ist kein weiteres Taxonomie-Update geplant. Unternehmen erhalten damit Planungssicherheit für die kommende Berichtssaison. Gleichzeitig ist absehbar, dass die IFRS-18-Struktur spätestens mit dem Geschäftsjahr 2027 für alle IFRS-Anwender relevant wird. Wer die Zeit jetzt nutzt, kann Engpässe in der weiteren Finanzberichterstattung vermeiden.
Konkret empfiehlt es sich,
- mit dem ESEF-Dienstleister, dem Anbieter der verwendeten Disclosure-Management-Software oder den unternehmensinternen Ansprechpartnern abzustimmen, dass die Taxonomie 2025 einschließlich beider Einstiegspunkte unterstützt wird,
- die IFRS-18-Entscheidung zu treffen und mit Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfer zu klären, ob eine vorzeitige Anwendung sinnvoll ist,
- sich frühzeitig mit den neuen Darstellungselementen vertraut zu machen, auch bei Beibehaltung von IAS 1, und
- das aktualisierte Reporting Manual im Team zu berücksichtigen.
Frühzeitige Vorbereitung sichert eine reibungslose Berichtssaison
Die ESEF-Taxonomie 2025 markiert den Übergang in die IFRS-18-Welt. In dieser Hinsicht empfiehlt es sich für alle börsennotierten Unternehmen, frühzeitig die Weichen für die weitere Abschlusserstellung zu stellen. Denn Veränderungen in der Darstellung des Jahresabschlusses wirken nicht nur auf die technische Berichterstattung, sondern entsprechend auch auf die Kennzahlen, mit denen Investoren und Analysten arbeiten. Wer den Übergang mit Bedacht plant, kann ihn zudem gezielt in der Kapitalmarktkommunikation einordnen.
Kontakt
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