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Lessons learned aus dem ersten Jahr mit ESEF

10.12.2021

Mit dem European Single Electronic Format, kurz ESEF, werden weitreichende Anforderungen an die finanzielle Berichterstattung von Unternehmen gestellt. Welche Erfahrungen haben die Unternehmen bisher mit ESEF gemacht und welche lessons learned gibt es?

von Thorben Burbach

Wiesbaden, 10. Dezember 2021 Um Geschäftsberichte von Unternehmen europaweit vergleichbar und maschinell lesbar zu machen, hat die EU bereits im Jahr 2013 eine einheitliche elektronische Berichterstattung beschlossen – das European Single Electronic Format (ESEF). Für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben, mussten Emittenten nun erstmals umfangreich Positionen in u.a. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ausgewählte Stammdaten im Konzernanhang etikettieren und in Deutschland beim Bundesanzeiger als nationalem Register einreichen.

ESEF-Tagging für Jahresabschlüsse verpflichtend

Doch welche Anforderungen stellt ESEF konkret an Unternehmen? In der ersten Phase müssen lediglich die primary financial statements, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und die Eigenkapitalveränderungsrechnung erstellt und gemäß der IFRS-Taxonomie mit einem ESEF-Tagging versehen werden. Verpflichtet sind solche Unternehmen, die Wertpapiere in der EU emittiert haben. Konkret sind dies mehr als 500 Unternehmen in Deutschland und 7.500 in der gesamten Europäischen Union. Diese Emittenten müssen Jahresfinanzberichte im XTHML-Format erstellen. Dazu wird der konsolidierte IFRS-Abschluss mit einer inline eXtensible Business Reporting Language (iXBRL) markiert. Letzteres dient vor allem der erleichterten maschinellen Verarbeitung. So werden Zahlen und Informationen in den Abschlusstabellen mit einem standardisierten Label, dem so genannten Tag, versehen. Dieses Tagging wird für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, nochmals erweitert und über den Konzernabschluss an sich dann auch für den IFRS-Konzernanhang verpflichtend sein. Es ist außerdem geplant, dass ab 2023 ESEF auch auf die nicht-finanzielle Berichterstattung angewendet werden soll.

Lessons learned aus der ersten ESEF-Saison

Die Erfahrungen, die bisher gemacht wurden, zeigen, dass eine frühzeitige Klärung der ESEF-Zuständigkeiten zwischen IR, Rechnungswesen und ggf. externen Dienstleistern sehr hilfreich ist. So gilt es rechtzeitig zu klären, wie das ESEF-Tagging umgesetzt werden soll. Die Umsetzung kann in eigener Verantwortung unternehmensintern mithilfe einer Software oder durch einen externen Dienstleister stattfinden. Es empfiehlt sich außerdem, die Wirtschaftsprüfer frühzeitig in den Prozess einzubinden und deren Anforderungen an das ESEF-Tagging abzuklären. Dazu ist eine entsprechende Planung des Berichtsprozesses und eine enge Abstimmung mit allen involvierten Parteien erforderlich. Da die Wirtschaftsprüfer wegen ESEF mehr Prüfzeit beanspruchen, ist dies für die Endphase der Berichtserstellung entsprechend einzuplanen. Um die Zeitplanung für den Tagging-Prozess abschätzen zu können, ist es weiterhin sinnvoll, einen Probedurchlauf mit einem Vorjahresbericht durchzuführen. Falls ein Unternehmen dennoch in einen zeitlichen Engpass geraten sollte, besteht die Möglichkeit, dass der Wirtschaftsprüfer ein vorläufiges Testat für den angestrebten Veröffentlichungstermin des Jahresabschlusses ausstellt. Zur fristgerechten Einreichung beim Bundesanzeiger kann dann durch den Wirtschaftsprüfer ein finales ESEF-Testat ausgestellt werden. Schließlich sollte beachtet werden, dass trotz der EU-weiten Vereinheitlichung die ESEF-Dateien beim nationalen Register einzureichen sind. Dabei sollte bei der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister das einzureichende Dateiformat beachtet und der Prozess zur Übermittlung abgeklärt werden, um eine fristgerechte Einreichung nicht zu gefährden. Sie möchten, dass ihr Geschäftsbericht ein Erfolg wird und benötigen einen erfahrenen Spezialisten für Ihr Reporting? Wir helfen Ihnen gerne! Melden Sie sich hier.


Thorben BurbachThorben Burbach: Senior Consultant Thorben Burbach ist seit 2014 als Berater bei der cometis AG tätig und verfügt durch zahlreiche Projekte über ein tiefgreifendes Know-how in IR und Corporate Communications. Zu seinen Schwerpunkten gehört seit jeher das Reporting börsennotierter Unternehmen. Thorben studierte Medienwissenschaften und Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Medienmanagement und Marketing.

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